Die Macht der Verhandlung

Wenn Sie sich mit den anderen Eigentümern derselben Immobilie nicht einigen können, bleibt Ihnen manchmal nur der Weg über die Gerichte. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Wir helfen unseren Kunden beim Abschluss von Mediationsvereinbarungen in Fällen der Aufhebung des Miteigentums, der Teilung des Erbes oder der Aufteilung des ehelichen Vermögens

Wir führen Verfahren zur Nutzung von Liegenschaften durch

Partitionsverfahren

Einrichtung von Dienstbarkeiten

Abschaffung der Miteigentümerschaft

Ist das etwas für Sie?

Ja, wenn Sie einen Vergleich über die Aufhebung des Miteigentums, die Teilung des Erbes oder des ehelichen Vermögens abschließen müssen und wenn Sie eine Dienstbarkeit oder Miteigentum begründen wollen.

In diesen Angelegenheiten kommt es nicht nur auf das Wissen an, sondern auch darauf, wie gut die Gutachten des Gerichts analysiert werden. Oft sind solche Fälle langwierig, wenn Sie also keine Zeit verlieren wollen, nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.